In einem seit Jahren laufenden Rechtsstreit zwischen adidas und dem Unternehmen Shoe Branding Europe hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Urteil zugunsten des Sportartikelkonzerns adidas gefällt.
Laut dem nun gefällten EuGH-Urteil bestehe die Gefahr, „dass die im vorliegenden Fall angemeldeten Marken die in der Darstellung von drei Parallelstreifen auf einem Schuh bestehende ältere Marke von adidas in unlauterer Weise ausnutzen“.
Shoe Branding Europe wollte 2009 und 2011 Schuhe mit zwei seitlich angebrachten Streifen beim EU-Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) als Unionsmarke schützen lassen.
Es handelt sich bereits um das zweite EuGH-Urteil in dem Vorgang. Nachdem EUIPO ursprünglich keinen Verstoß gegen Markenrechte ortete, wurde diese Ansicht 2015 vom EuGH aufgehoben. Gegen die in der Folge abgelehnte Eintragung als EU-weit geschützte Marke ging dann Shoe Branding Europa vor den EuGH.